- Aushilfsarbeitsverhältnis
- ⇡ Arbeitsverhältnis, das dem Zweck dient, vorübergehenden Arbeitsanfall zu bewältigen.- 1. A. können befristet oder zu einem bestimmten Zweck (z.B. Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers) abgeschlossen werden (⇡ befristeter Arbeitsvertrag). Während dieser Zeit ist eine ⇡ ordentliche Kündigung ausgeschlossen (§ 620 II BGB), wenn diese Möglichkeit nicht ausdrücklich vereinbart ist.- Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Zeit fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert (§ 625 BGB).- 2. A., die nicht über drei Monate hinaus fortgesetzt werden, können auch in der Weise begründet werden, dass die in § 622 I BGB genannte ⇡ Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats) vertraglich verkürzt wird (§ 622 V BGB). Allerdings können in ⇡ Tarifverträgen Kündigungsfristen festgelegt sein, die einzelvertraglich auch nicht bei A. unterschritten werden dürfen.
Lexikon der Economics. 2013.